Landes leistungs-zentrum

Das Landesleistungszentrum

Das Turnzentrum im Münchner Süden hat seit seiner Einweihung im Jahr 1982 viele erfolgreiche und prominente Athlet*innen, Talente und Vereinsgruppen gesehen. Die Landeskaderathlet*innen der olympischen Turnsportarten Gerätturnen, Trampolinturnen und Rhythmische Sportgymnastik (RSG) haben hier ihre bayerische Heimat. Mit einer großen Spiegelwand und einem ausgelegten RSG-Teppich lädt die Gymnastikhalle auch zu modernen Fitnessübungen, Tanz und Entspannungsprogramm ein.  Die Gerätturnhalle mit feststehenden, modernen Turngeräten wie Sprungtisch, Stufenbarren, Pauschenpferd, Ringe und Hochreck sowie einer Tumblingbahn, ist ideal für das Training von Leistungsturner*innen geeignet.  Hinzu kommt eine weitere Halle mit einem modernen Schwingboden und mehreren wettkampfgeeigneten Schwebebalken.  In der Trampolinhalle, der Heimat der Luftakrobaten und -akrobatinnen, bieten sechs Großtrampolins die Bühne für perfekte Sprünge.  

Träger ist der Bayerische Turnverband e. V.

  • Nutzung

    Die Nutzung ist nur für Vereinsgruppen möglich. 

  • Freie Kapazitäten

    Aktuell verfügen wir über keine freien Kapazitäten. 

  • Kosten

    1 -  5 Aktive: 25,00 € (brutto) pro Trainingseinheit 

    6 -10 Aktive*: 50,00 € (brutto) pro Trainingseinheit 

     

    *ab 6 Aktiven müssen 2 Trainer*innen anwesend sein. 

  • Weitere wichtige Informationen
    • Bei Buchung der Gerätturn-/Bodenhalle ist ein Hallenwechsel nach einer Stunde vorzunehmen. Es dürfen nie mehr als 20 Aktive in einer Halle sein. 

    • Nur der/die jeweilige Trainer*in erhält einen Zugangschip. Der Chip ist eine ¼ Stunde vor Trainingsbeginn freigeschaltet. 

    • Der/die Trainer*in musss die Trainingsgruppe vor dem Landesleistungzentrum in Empfang nehmen. Trainer*innen und Aktive gehen gemeinsam in das LLZ. 

    • Vor Ort – am Tresen im Foyer – liegt eine vom BTV erstellte Unterschriftenliste. Es ist zwingend notwendig, dass sich der/die Trainer*in sowie alle Aktiven bei jedem Training dort eintragen.  

    • Nach dem Training muss das LLZ sofort verlassen werden, ein Aufenthalt im Foyer ist nicht gestattet. 

    • Eltern dürfen sich nicht im Foyer aufhalten. 

    Der BTV behält sich vor, bei Zuwiderhandlung bzw. Nicht-Einhaltung des Hygienekonzepts (siehe Anlage) das Training zu widerrufen.