BTV
Gremien

Gremien

Präsidium

Das Präsidium ist das Führungsorgan des BTV und trägt die verbandspolitische und wirtschaftliche Gesamtverantwortung für die Beschlüsse und Handlungen der Organe. Es ist dem Bayerischen Turntag und Hauptausschuss verantwortlich. Zu den Aufgaben des Präsidiums gehören u.a. die Wahrung der Werte und Grundsätze des BTV, die Verwirklichung der Aufgaben und Ziele sowie die vorausschauende inhaltliche, organisatorische und personelle Weiterentwicklung des Verbandsprofils.

Präsidentin des Verbandes
Christine Königes
[email protected]

Vizepräsidentin Breitensport
Dr. Christine Noe
[email protected]

Vizepräsident Leistungssport
Oskar Paulicks
[email protected]

Katrin Engelniederhammer

Vizepräsidentin Marketing, Vertrieb und Kommunikation
Katrin Engelniederhammer
[email protected]

Vizepräsidentin Regionen
Angela Saller
[email protected]

Vizepräsidentin Jugend
Dascha Schloss
[email protected]

Geschäftsführer
Dr. Peter Bösl
[email protected]

Stv. Geschäftsführerin & Sportdirektorin
Kerstin Schilpp
[email protected]

  • Bayerischer Turntag

    Der Bayerische Turntag ist als Landesturntag das höchste Organ des BTV und tritt alle vier Jahre zusammen. Er ist die Mitgliederversammlung des Verbandes im Sinne des § 32 BGB. Er tagt öffentlich, soweit er nicht anders beschließt.

    Stimmberechtigte Mitglieder:

    • Hauptausschuss
    • 7 von der Vollversammlung der BTJ gewählten Delegierten
    • 14 von den Turntagen der Turnbezirke gewählten Delegierten (je Bezirk zwei Delegierte)
    • 75 von den Turntagen der Turngaue gewählten Delegierten
    • den Kassenprüfern
    • dem Vorsitzenden des Rechtsausschusses.

     

    Zu den Aufgaben des Bayerischen Turntages gehören die Wahl der Präsidiumsmitglieder, Entscheidung über Änderungen der BTV-Satzung sowie die Ernennung von Ehrenmitgliedern. Zudem entscheidet er über die Erhebung und Festsetzung von Beiträgen und Umlagen.

    Verbandstage/Turntage Bayerischer Turnverband e.V.

  • Hauptausschuss

    Nach dem Bayerischen Turntag ist der Hauptausschuss das zweithöchste Organ des BTV und tritt in der Regel zweimal im Jahr zusammen. Er tagt nicht öffentlich, soweit er nicht anders beschließt.

    Stimmberechtigte Mitglieder:

    • Präsidium
    • Vorsitzende der Turnbezirke
    • Vorsitzende der Turngaue
    • Vorsitzende der Fachgebiete
    • Zwei weiteren Mitglieder der Vorstandschaft der Bayerischen Turnerjugend
    • Ehrenamtsbeauftragter des BTV
    • Inklusionsbeauftragter des BTV
    • Gleichstellungsbeauftragter des BTV
    • Ehrenpräsidenten und Ehrenmitglieder des BTV.

     

    Zu den Aufgaben des Hauptausschusses gehören Grundsatzentscheidungen zwischen den Bayerischen Turntagen, Beratung über Satzungs- und Strukturfragen, Entscheidung über Einrichtung oder Auflösung von Fachgebieten, Genehmigung des Jahresabschlusses nach Berichterstattung der Kassenprüfer, Genehmigung des Haushaltsplans. Festlegung der Höhe des Verbandsbeitrages; Genehmigung der vom Regionalbeirat beschlossenen Anzahl und Aufteilung der Turngaue sowie der vom Sportbeirat bzw. Regionalbeirat beschlossenen Neufassung oder Änderung der BTV-Turnordnung. Der Hauptausschuss kann die Beschlüsse zur Anpassung und Wiedervorlage an den Sport- bzw. Regionalbeirat zurückweisen. Dies gilt nicht für die Wahlordnung, welche vom Bayerischen Turntag beschlossen wird. Genehmigung der Profile der BTV-Beauftragten; Feststellung, dass die BTJ-Jugendordnung nicht im Gegensatz zur BTV-Satzung steht; Durchführung von Nachwahlen des Präsidiums, soweit die ordentliche Wahl satzungsgemäß im Bayerischen Turntag vorgesehen ist, sowie der Kassenprüfer; Festlegung des Zeitpunktes und Ortes des Bayerischen Landesturnfestes; Festlegung des Zeitpunktes und Ortes des Bayerischen Turntages; Beratung über Anträge zum Bayerischen Turntag.

  • Regionalbeirat

    Dem Regionalbeirat obliegt die besondere Wahrnehmung und Vernetzung der Interessen und Aufgaben der regionalen Organe sowie der bayerischen Regionen. Er tritt mindestens einmal im Jahr zusammen.

    Dem Regionalbeirat gehören an:

    • Vizepräsident Regionen
    • Vizepräsident Marketing und Vertrieb
    • Bezirksvorsitzende
    • Gauvorsitzende
    • BTV-Ehrenamtsbeauftragter
    • BTV-Gleichstellungsbeauftragter
    • BTV-Inklusionsbeauftragter
    • je einem Vertreter der überfachlichen Fachgebiete
    • Verbandsgeschäftsführer (Hauptamt)
    • Abteilungsleitung Marketing und Kommunikation (Hauptamt)
    • Abteilungsleitung Service (Hauptamt).

     

    Dem Regionalbeirat obliegt die besondere Wahrnehmung und Vernetzung der Belange der Gliederungen und der überfachlichen Belange des BTV. Er berät das Präsidium in allen Angelegenheiten, die die regionalen Gliederungen sowie überfachliche Angelegenheiten des BTV betreffen.

    Aus seiner Mitte wählt der Beirat seinen Vorsitzenden, den Vizepräsident Regionen. Dieser ist Mitglied des Präsidiums.

  • Sportbeirat

    Dem Sportbeirat obliegt die besondere Wahrnehmung und Vernetzung der Belange der sportfachlichen Angelegenheiten des BTV. Er tritt mindestens einmal im Jahr zusammen.

    Dem Sportbeirat gehören an:

    • Vizepräsident Leistungssport
    • Vizepräsident Breitensport
    • je ein Vertreter der Fachgebiete des Breiten- und Leistungssport, inklusive dem Vertreter des Musik und Spielmannswesens
    • Sportdirektor
    • Leitung Leistungssport (Hauptamt)
    • Leitung Breitensport (Hauptamt).

     

    Dem Sportbeirat obliegt die besondere Wahrnehmung und Vernetzung der Belange der sportfachlichen Angelegenheiten des BTV. Er berät das Präsidium in allen sportfachlichen Angelegenheiten. Er trifft im Rahmen der Delegation durch das Präsidium diejenigen Entscheidungen, die ausschließlich die sportfachlichen Aufgaben des BTV betreffen. Er ist zuständig für die Festlegung der Obergrenzen der Mitgliederzahl der Vorstände der sportfachlichen Fachgebiete sowie die Genehmigung der Ordnungen dieser Fachgebiete.

    Den Vorsitz des Sportbeirats bilden der Vizepräsident Leistungssport und der Vizepräsident Breitensport im jährlichen Wechsel gemeinsam.

Die weiteren Organe des BTV und ihre Aufgaben (u. a.) sind

  • Fachgebiete

    Den Fachgebieten obliegt die Koordination und Steuerung der sportfachlichen und überfachlichen Belange des BTV.

  • Vollversammlungen der Bereiche und Fachgebiete

    Diese Zusammenkünfte der einzelnen Ausschüsse finden mindestens einmal im Jahr statt – gemeinsam mit den entsprechenden Vertretern aus Turnbezirken und Turngauen.

  • Vorstand der Bayerischen Turnerjugend (BTJ)

    setzt sich zusammen aus:

    • dem/der Vorsitzenden der BTJ
    • den fünf vom Bayerischen Jugendturntag gewählten Verantwortlichen, die das Programm der BTJ gestalten und dessen Umsetzung fördern.
    • den nach Bedarf berufenen Vertretungen aus den Vorständen der Fachgebiete mit Kinder-und Jugendanteil (betrifft alle Fachgebiete aus dem Breiten-, Leistungs-und Spitzensport mit Ausnahme Sport für Ältere)
    • der Vertretung der Verdienten Persönlichkeiten
    • dem Vizepräsident Jugend.

     

    Die hauptamtlichen Jugendbildungsreferenten sind beratende Mitglieder des Vorstandes.

    Die BTJ will ihren Kindern und Jugendlichen helfen, sich zu gesunden und lebensfrohen Menschen zu entwickeln. Sie erstrebt die selbständig entscheidende Persönlichkeit, die sich ihrer Verantwortung gegenüber dem Mitmenschen, der Umwelt und der Gesellschaft bewusst ist und danach handelt.

    Sie fordert von ihren Mitgliedern die Anerkennung der Menschenrechte.

    Sie übt parteipolitische Neutralität, religiöse und weltanschauliche Toleranz.

    Sie bekennt sich zur freiheitlich-demokratischen Lebensordnung und tritt für Mitbestimmung und Mitverantwortung der Kinder und Jugendlichen ein.

    Sie fördert die Gleichstellung der Geschlechter in der sportlichen Jugendarbeit. Integration und Inklusion im Sport gelten für alle Menschen ohne Ansehen von Herkunft, sozialem Stand, Behinderung oder Weltanschauung. 

     

  • Vorstände der Turnbezirke

    werden für vier Jahre gewählt und setzen sich zusammen aus:

    • dem/der Bezirksvorsitzenden
    • dem/der stellvertretenden/r Bezirksvorsitzenden für besondere Aufgaben
    • dem/der stellvertretenden/r Bezirksvorsitzenden für Finanzen
    • dem/der stellvertretenden/r Bezirksvorsitzenden für Leistungssport
    • dem/der stellvertretenden/r Bezirvorsitzenden für Breitensport
    • dem/der stellvertretenden/r Bezirksvorsitzenden für Bildungsmaßnahmen
    • dem/der stellvertretenden/r Bezirksvorsitzenden für Kommunikation
    • den/der Vorsitzenden der Gaue des Bezirks
    • dem/der Vorsitzenden der BTJ im Turnbezirk, der vom Bezirksjugendtag gewählt wird. 
  • Vorstände der Turngaue

    werden für vier Jahre gewählt und setzen sich zusammen aus:

    • dem/der Gauvorsitzenden
    • dem/der stellvertretenden/r Gauvorsitzenden für besondere Aufgaben
    • dem/der stellvertretenden/r Gauvorsitzenden für Finanzen
    • dem/der stellvertretenden/r Gauvorsitzenden für Breitensport
    • dem/der stellvertretenden/r Gauvorsitzenden für Bildungsmaßnahmen
    • dem/der stellvertretenden/r Gauvorsitzenden für Kommunikation 
    • dem/der Ehrenamtsbeauftragten des Turngaus
    • dem/der Inklusionsbeauftragtenr des Turngaus
    • dem/der Vorsitzenden der BTJ im Turngau, der vom Gaujugendtag gewählt wird.
  • Vollversammlung der regionalen Gliederungen

    Die Bezirks- und Gauturntage sind die Mitgliederversammlungen dieser Organe. Die Zusammensetzung, die Aufgaben und Weiteres finden Sie in §69 (Bezirk) und §72 der BTV-Satzung.

  • Rechtsausschuss

    setzt sich zusammen aus:

    • dem Vorsitzenden
    • zwei Beisitzern
    • mindestens ein Ersatzmitglied