Gegen Gewalt im Sport
In Sportvereinen wird täglich durch engagierte, kompetente und verantwortungsvolle Gestaltung des Kinder-, Jugend- und Erwachsenensportangebots sowie des Vereinsalltags die Persönlichkeitsentwicklung aller unterstützt und Selbstbewusstsein sowie gleichzeitig Achtung und Respekt füreinander vermittelt. Der organisierte Sport trägt dabei eine hohe Verantwortung für das Wohlergehen aller Engagierten und Aktiven. Dazu gehört auch die Motivation, sich für den Schutz vor jeglicher Gewalt einzusetzen.
Der Bayerischer Turnverband bemüht sich seit Jahren um mehr Transparenz rund um das Thema Prävention sexualisierter Gewalt. Deshalb ist das Thema ein fester Bestandteil in allen Ausbildungen des BTV.
Nur wenn das Tabu, über Gewalt zu reden, gebrochen wird und die Verantwortlichen im Sport gemeinsam aufklären, hinsehen und handeln, kann der Schutz von Aktiven und Engagierten vor Gewalt erhöht werden.
Vereine und Verbände, die sich um Aufklärung und Qualifizierung in diesem Bereich bemühen, Präventionsmaßnahmen bei der Einstellung neuer Mitarbeiter*innen umsetzen und sich für Transparenz einsetzen, nutzen ihr Potenzial, eine Kultur der Aufmerksamkeit zu fördern. Sie geben damit ein Qualitätsversprechen ab und zeigen, dass ihnen das Wohlbefinden der Schutzbefohlenen sehr wichtig ist.
Das klare Ziel von BTV/BTJ und DTB/DTJ ist die Schaffung einer Kultur des Hinsehens und des Handelns in der gesamten Turnfamilie. Denn nur so kann eine Sensibilisierung für Gefahren erreicht werden. Wir sehen uns dem Schutz von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen in besonderem Maße verpflichtet.
Begrifflichkeit
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Psychische Gewalt
Verhaltensweisen einer Person, die dem Kind zu verstehen geben, es sei wertlos, mit Fehlern behaftet, ungeliebt, ungewollt, gefährlich oder nur dazu nütze, die Bedürfnisse eines anderen Menschen zu erfüllen.
Psychische Gewalt kann in 5 Kategorien unterteilt werden:
- Verbaler Missbrauch und Abwertungen von Athlet*innen im Kontext des Sports
- Verhaltensweisen, die die Korrumpierung, Ausbeutung und Übernahme von destruktiven, assozialen oder ungesunden Verhaltensweisen von Athlet*innen im Kontext des Sports fördern
- Terrorisieren oder Androhen von Gewalt gegen Athlet*innen im Zusammenhang mit dem Sport
- Athlet*innen isolieren oder einschränken im Kontext des Sports
- Unzureichende Unterstützung oder Zuneigung zu Athlet*innen im Zusammenhang des Sports
vgl. Quelle
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Physische Gewalt
Körperliche Gewalt kann sowohl Misshandlungen mit oder ohne Körperkontakt beinhalten. Körperliche Misshandlungen konzentrieren sich auf Verhaltensweisen, wie z.B. Schubsen, Beißen, Würgen, Schlagen und Stoßen (Fortier et al., 2020). Nach Stirling (2009) gehört zu physischer Gewalt zudem bewegungslos in einer Postion verharren oder auf einer schädlichen Oberfläche knien zu müssen, das Verwehren der menschlichen Grundbedürfnisse, wie Toilettennutzung, Essen, Trinken, Schlafen sowie die Isolation und der Zwang eines Menschen zu körperlicher Anstrengung. Im Sport kann physische Gewalt missbraucht werden, um Sportler*innen zu härterem Training zu zwingen (David & Robinson, 2004).
David, P., & Robinson, M. (2004). Human Rights in Youth Sport: A Critical Review of Children`s Rights in Competitive Sport. Taylor & Francis Group.
Fortier, K., Parent, S. & Lessard, G. (2020). Child maltreatment in sport: Smashing the wall of silence: a narrative review of physical, sexual, psychological abuses and neglect. British Journal of Sports Medicine, 54(1), 4-7. Review
Stirling, A. E. (2009). Definition and constituents of maltreatment in sport: Establishing a conceptual framework for research practitioners. British Journal of Sports Medicine, 43(14), 1091-1099. Review
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Sexualisierte Gewalt
Der Begriff "sexualisierte Gewalt" steht für unterschiedliche Formen der Machtausübung mit dem Mittel der Sexualität. Dabei wird zwischen Handlungen mit als auch ohne Körperkontakt sowie grenzverletzendem Verhalten unterschieden. Bei sexuellen Übergriffen handelt es sich allerdings um eine Mischform aus mehreren Gewaltformen.
Folglich zählen zu sexualisierter Gewalt verbale oder gestische sexualisierte Übergriffe, sexualisierte Berührungen am Körper, Entblößen, versuchte oder erfolgte Penetration und physische Verletzungen und Misshandlungen mit sexuellem Hintergrund.
Grundsätzlich werden drei Formen der sexualisierten Gewalt unterschieden:
- Sexualisierte Gewalt ohne Körperkontakt: sexistische Witze, sexuell anzügliche Bemerkungen, Blicke oder Nachrufen, Mitteilungen mit sexuellem Inhalt oder Bildnachrichten von betroffener Person in sexueller Position
- Sexualisierte Grenzverletzung: unangemessen nahekommen, unangemessene Berührungen allgemein oder im Training, unangemessene Massagen, betroffene Person auffordern, mit ihr allein zu sein oder sich auszuziehen, sich vor betroffener Person exhibitionieren
- Sexualisierte Gewalt mit Körperkontakt: Küsse, sexuelle Berührungen, versuchter Sex oder Sex mit Penetration, jeweils gegen den Willen der Betroffenen
vgl. Quelle
Schutz vor Gewalt
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Vorgehen im (Verdachts-)Fall
- Intervention - Leitlinien zum Vorgehen im (Verdachts-)Fall (Bayerische Sportjugend)
- Zusatzinformationen zu den Leitlinien zum Vorgehen im (Verdachts-)Fall (Bayerische Sportjugend)
- Vorlage für ein Gesprächsprotokoll (Deutsche Sportjugend)
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Handreichungen und Arbeitshilfen
Die Deutsche Sportjugend (dsj) und der Deutsche Turner-Bund (DTB) haben für ihre Mitgliedsorganisation einige Materialien zusammengestellt:
- Schutzkonzept Safe Sport im Deutschen Turner-Bund e. V. (DTB)
- Checkliste für Vereine (dsj)
- Verhaltensregeln mit Erläuterungen für verschiedenen Zielgruppen (DTB)
- Safe Sport - Handlungsleitfaden zum Schutz von Kindern und Jugendlichen im Sport (dsj)
- Safe Sport - Orientierungshilfe zu rechtlichen Fragen zum Schutz vor Gewalt (dsj)
- Safe Sport - Leitfaden zum Umgang mit dem erweiterten Führungszeugnis im Sport (dsj)
- Merkblatt Gebührenbefreiung Führungszeugnis
- Schulungsvideos zum Thema Schutz vor Gewalt im Sport (dsj)
- Safe Sport - Einbindung der Eltern in die Präventionsarbeit zum Schutz vor Gewalt (dsj)
- Safe Sport - Leitlinien zur Aufarbeitung sexualisierter Belästigung und Gewalt in Sportverbänden und Sportvereinen (dsj)
Der DOSB und die DSJ haben gemeinsam mit ihren Mitgliedsorganisationen eine Vorlage für einen Ehrenkodex entwickelt, der verschiedene Präventionsbereiche abdeckt und dabei insbesondere den Kinder- und Jugendschutz stärkt. Mit dieser Vorlage können Vereine und Verbände einen eigenen Ehrenkodex, zugeschnitten auf die spezifischen Rahmenbedingungen, erarbeiten. Der Ehrenkodex soll von allen im Sport Tätigen, egal ob ehrenamtlich, neben- oder hauptberuflich, unterzeichnet werden. Für Übungsleiter*innen und Trainer*innen bietet der Ehrenkodex eine Möglichkeit aktiv persönlich zu bekunden, dass man sich für den Schutz der anvertrauten Kinder und Jugendlichen einsetzt.
Der BTV weist darauf hin, dass von allen Übungsleitungen im Verein ein erweitertes Führungszeugnis vorzulegen ist. Es ist für ehrenamtlich Tätige im Sportverein/-verband sowie Freiwilligendienstleistende per Gesetz gebührenfrei. Die Bestätigung des Vereins/Verbands muss vorliegen. Zudem darf es von den Zuständigen im Sportverein/-verband nur eingesehen, nicht abgeheftet werden. Die Einsicht muss dokumentiert und archiviert werden.
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Materialien für die Präventionsarbeit mit Kindern und Jugendlichen
Die Bayerische Sportjugend hat für Mädchen und Jugen Broschüren entwickelt, um mit ihnen zum Thema Safe Sport in Kontakt zu treten. Die Broschüren können per E‑Mail an psg@blsv.de kostenlos bestellt werden.
- Broschüre für Jungen „Finger weg! Pack mich nicht an!”
- Broschüre für Mädchen „Wir können auch anders!”
Um Kinder über verschiedenste Grenzen aufmerksam zu machen, gibt es die Möglichkeit das Plakat zur Prävention jeglicher Gewalt des DTB/der DTJ auszudrucken und aufzuhängen. Das Plakat kann dauerhaft im Verein oder bei Veranstaltungen aufgehängt werden (egal ob in Gängen, Umkleiden oder Sporthallen). Auf dem Plakat ist der/die jeweilige Ansprechpartner*in vor Ort einzutragen.
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Schulungen
Safe Sport Basiskurs des Deutschen Turner-Bundes (DTB):
Basiskurs "Safe Sport" (online) (DTB)
Lehrgänge der Bayerischen Turnerjugend:
Schutz vor Gewalt im Turnsport I (05.03.2026, online) Lg.-Nr. 261004032302
Schutz vor Gewalt im Turnsport II (15.10.2026, online) Lg.-Nr. 261004032309
Starke Trainer - Starke Sportler (31.10.2026, München) Lg.-Nr. 261004032004
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Referent*innen zum Thema Schutz vor Gewalt
Teresa Greither - teresa.greither@web.de
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Wo finde ich Hilfe?
Anlaufstellen im Sport
Safe Sport – Dein Halt bei Gewalt
Unabhängige Ansprechstelle für alle Menschen, die im Breite- oder Spitzensport Gewalt erlebt oder beobachtet haben.
Telefon: 0800 11 222 00Anlauf gegen Gewalt
Unabhängige Anlaufstelle für Bundeskaderathletinnen und -athleten, die von körperlicher, psychischer oder sexualisierter Gewalt im Spitzensport betroffen sind oder waren.Weitere Hilfsangebote
Nummer gegen Kummer
Hilfe für Kinder und Jugendliche per Telefon, E-Mail und Chat
Telefon: 116 111Krisenchat
Kostenfreie 24/7 Beratung für junge Menschen unter 25 Jahren.Hilfe-Portal Sexueller Missbrauch
Kostenfreie und anonyme Anlaufstelle für Betroffene von sexualisierter Gewalt und alle, die Kinder schützen wollen.
Telefon: 0800-22 55 530Hilfetelefon - Gewalt gegen Frauen
Beratung per E-Mail, Chat und Telefon für betroffene Frauen
Telefon: 116016Hilfetelefon – Gewalt an Männern
Beratung per E-Mail, Chat und Telefon für betroffene Männer
Telefon: 0800 1239900Hilfe für tatgeneigte Personen
Kein Täter werden
Hilfe für Menschen, die sich sexuell zu Kindern hingezogen fühlen und deshalb therapeutische Hilfe suchen.Weitere Beratungsstellen:
Unabhängige Vertrauensperson:
Teresa Greither
teresa.greither@web.de
Referentin Safe Sport
Meike Kampert
meike.kampert@btv-turnen.de
Tel.: 0155 63691822