Kinder- und Jugendschutz

Schutz vor Gewalt

Gegen Gewalt im Sport

In Sportvereinen wird täglich durch engagierte, kompetente und verantwortungsvolle Gestaltung des Kinder-, Jugend- und Erwachsenensportangebots sowie des Vereinsalltags die Persönlichkeitsentwicklung aller unterstützt und Selbstbewusstsein sowie gleichzeitig Achtung und Respekt füreinander vermittelt. Der organisierte Sport trägt dabei eine hohe Verantwortung für das Wohlergehen aller Engagierten und Aktiven. Dazu gehört auch die Motivation, sich für den Schutz vor jeglicher Gewalt einzusetzen.

Der Bayerischer Turnverband bemüht sich seit Jahren um mehr Transparenz rund um das Thema Prävention sexualisierter Gewalt. Deshalb ist das Thema ein fester Bestandteil in allen Ausbildungen des BTV.

Nur wenn das Tabu, über Gewalt zu reden, gebrochen wird und die Verantwortlichen im Sport gemeinsam aufklären, hinsehen und handeln, kann der Schutz von Aktiven und Engagierten vor Gewalt erhöht werden.

Vereine und Verbände, die sich um Aufklärung und Qualifizierung in diesem Bereich bemühen, Präventionsmaßnahmen bei der Einstellung neuer Mitarbeiter*innen umsetzen und sich für Transparenz einsetzen, nutzen ihr Potenzial, eine Kultur der Aufmerksamkeit zu fördern. Sie geben damit ein Qualitätsversprechen ab und zeigen, dass ihnen das Wohlbefinden der Schutzbefohlenen sehr wichtig ist.

Das klare Ziel von BTV/BTJ und DTB/DTJ ist die Schaffung einer Kultur des Hinsehens und des Handelns in der gesamten Turnfamilie. Denn nur so kann eine Sensibilisierung für Gefahren erreicht werden. Wir sehen uns dem Schutz von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen in besonderem Maße verpflichtet. 

Begrifflichkeit

  • Psychische Gewalt 

    Verhaltensweisen einer Person, die dem Kind zu verstehen geben, es sei wertlos, mit Fehlern behaftet, ungeliebt, ungewollt, gefährlich oder nur dazu nütze, die Bedürfnisse eines anderen Menschen zu erfüllen.

    Psychische Gewalt kann in 5 Kategorien unterteilt werden:

    • Verbaler Missbrauch und Abwertungen von Athlet*innen im Kontext des Sports
    • Verhaltensweisen, die die Korrumpierung, Ausbeutung und Übernahme von destruktiven, assozialen oder ungesunden Verhaltensweisen von Athlet*innen im Kontext des Sports fördern
    • Terrorisieren oder Androhen von Gewalt gegen Athlet*innen im Zusammenhang mit dem Sport
    • Athlet*innen isolieren oder einschränken im Kontext des Sports
    • Unzureichende Unterstützung oder  Zuneigung zu Athlet*innen im Zusammenhang des Sports

     

    vgl. Quelle

  • Physische Gewalt

    Körperliche Gewalt kann sowohl Misshandlungen mit oder ohne Körperkontakt beinhalten. Körperliche Misshandlungen konzentrieren sich auf Verhaltensweisen, wie z.B. Schubsen, Beißen, Würgen, Schlagen und Stoßen (Fortier et al., 2020). Nach Stirling (2009) gehört zu physischer Gewalt zudem bewegungslos in einer Postion verharren oder auf einer schädlichen Oberfläche knien zu müssen, das Verwehren der menschlichen Grundbedürfnisse, wie Toilettennutzung, Essen, Trinken, Schlafen sowie die Isolation und der Zwang eines Menschen zu körperlicher Anstrengung. Im Sport kann physische Gewalt missbraucht werden, um Sportler*innen zu härterem Training zu zwingen (David & Robinson, 2004).

    David, P., & Robinson, M. (2004). Human Rights in Youth Sport: A Critical Review of Children`s Rights in Competitive Sport. Taylor & Francis Group.

    Fortier, K., Parent, S. & Lessard, G. (2020). Child maltreatment in sport: Smashing the wall of silence: a narrative review of physical, sexual, psychological abuses and neglect. British Journal of Sports Medicine, 54(1), 4-7. Review

    Stirling, A. E. (2009). Definition and constituents of maltreatment in sport: Establishing a conceptual framework for research practitioners. British Journal of Sports Medicine, 43(14), 1091-1099. Review

  • Sexualisierte Gewalt

    Der Begriff "sexualisierte Gewalt" steht für unterschiedliche Formen der Machtausübung mit dem Mittel der Sexualität. Dabei wird zwischen Handlungen mit als auch ohne Körperkontakt sowie grenzverletzendem Verhalten unterschieden. Bei sexuellen Übergriffen handelt es sich allerdings um eine Mischform aus mehreren Gewaltformen.

    Folglich zählen zu sexualisierter Gewalt verbale oder gestische sexualisierte Übergriffe, sexualisierte Berührungen am Körper, Entblößen, versuchte oder erfolgte Penetration und physische Verletzungen und Misshandlungen mit sexuellem Hintergrund.

    Grundsätzlich werden drei Formen der sexualisierten Gewalt unterschieden:

    • Sexualisierte Gewalt ohne Körperkontakt: sexistische Witze, sexuell anzügliche Bemerkungen, Blicke oder Nachrufen, Mitteilungen mit sexuellem Inhalt oder Bildnachrichten von betroffener Person in sexueller Position
    • Sexualisierte Grenzverletzung: unangemessen nahekommen, unangemessene Berührungen allgemein oder im Training, unangemessene Massagen, betroffene Person auffordern, mit ihr allein zu sein oder sich auszuziehen, sich vor betroffener Person exhibitionieren
    • Sexualisierte Gewalt mit Körperkontakt: Küsse, sexuelle Berührungen, versuchter Sex oder Sex mit Penetration, jeweils gegen den Willen der Betroffenen

     

    vgl. Quelle

Schutz vor Gewalt