An diesen Vorrechten (u. a.) erfreuen sich die Mitgliedschaftsvereine des Bayerischen Turnverbandes – den Vorturnern im Freistaat.
Ist Ihr Verein schon dabei?
Es lohnt sich. Wir bilden Trainer/Übungsleiter aus, veranstalten Wettkämpfe und Conventions. Der BTV steht Ihnen bei der Vereinsentwicklung zur Seite – mit Qualitätssiegeln, Vereinskonferenzen, Zuschussmöglichkeiten und Angebotsentwicklung.
Kommen Sie in den Kreis des zweitgrößten Sportfachverbands Bayerns. Mehr als eine halbe Million Sportler, Funktionäre, Kampfrichter und Trainer sind bereits dabei. Sie sind herzlich willkommen - als ordentliches oder außerordentliches Mitglied.
Ordentliches Mitglied im Bayerischen Turnverband kann jeder gemeinnützige Turn- und Sportverein oder jede gemeinnützige Organisation mit Sitz oder Zweitsitz in Bayern werden, wenn dieser oder diese den Zweck, die Werte und Grundsätze sowie die Aufgaben und Ziele des Verbandes unterstützt und dessen/deren Zweck dem des BTV nicht widerspricht (§3,§5,§6 der BTV-Satzung).
Ebenso gilt dies für jede Abteilung eines gemeinnützigen Turn- oder Sportvereins mit Sitz oder Zweitsitz in Bayern, wenn der Verein, dem die Abteilung angehört, der Mitgliedschaft im BTV zustimmt.
Zum Erwerb der ordentlichen Mitgliedschaft ist ein schriftlicher Antrag an den BTV zu richten.
Einzelpersonen erlangen die Zugehörigkeit zum BTV über ihre Mitgliedschaft in einem Mitgliedsverein.
Die Mitgliedschaft berechtigt v.a. zur Beratung, Inanspruchnahme der Service- und Dienstleistungen des BTV sowie zur Teilnahme an den vom BTV durchgeführten Veranstaltungen (insbes. Wettkämpfe, Meisterschaften, Turnfeste) und Bildungsmaßnahmen.
Daneben haben ordentliche Mitglieder des BTV den Status als Berechtigte des Deutschen Turner-Bundes (DTB), Einzelmitglieder von ordentlichen Mitgliedern den Status als Angehörige des DTB.
Jede rechtsfähige Organisation, ob gemeinnützig anerkannt oder nicht, kann außerordentliches Mitglied im BTV werden, wenn diese den Zweck, die Werte und Grundsätze sowie die Aufgaben und Ziele des Verbandes unterstützt und dem Zweck des BTV nicht widerspricht.
Einzelpersonen können auch die außerordentliche Mitgliedschaft im BTV erwerben.
Die Rechte und Pflichten sowie den Status der ordentlichen und außerordentlichen Mitglieder regeln §§ 11 und 12 der Satzung. Mit der ordentlichen Mitgliedschaft verpflichtet sich der Mitgliedsverein/die Mitgliedsorganisation, den jährlichen BTV-Verbandsbeitrag zu entrichten. Dieser richtet sich in Höhe nach der Zahl der unter „Turnen“ gemeldeten Personen in der jährlichen Bestandserhebung des BLSV.
Mit der außerordentlichen Mitgliedschaft verpflichtet sich die Mitgliedsorganisation/das Einzelmitglied, den jährlichen Beitrag zu entrichten.
Beitrag Organisation: 100,- €
Beitrag Einzelperson: 30,- €
Die Mitgliedschaft endet durch Austritt des Mitglieds, durch Ausschluss durch den BTV, durch Streichung aus der Mitgliederliste, durch Erlöschen der Mitgliedsorganisation oder, bei Einzelmitgliedern, durch Tod (§14 BTV-Satzung).
Wir bieten – auch gemeinsam mit dem DTB - qualitätsgesicherte Aus- und Fortbildungen von
• Übungsleiter- und Trainer-Assistenten/-innen
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Wir
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Gauturntag des Turngau Unterdonau
15.06.2018 19:30 - 21:30