Der Bezirksturntag ist die Mitgliederversammlung des Turnbezirks. Er tagt öffentlich, soweit er nicht anders beschließt. Grundlage dafür ist §64 der Satzung des Bayerischen Turnverbandes.
Der Bezirksturntag tritt mindestens alle vier Jahre zusammen. Er muss zwischen März bis einschließlich Juli im Jahr des Bayerischen Turntages stattfinden. Die Turnbezirke können bei Bedarf weitere Bezirksturntage durchführen.
Der Bezirksturntag setzt sich zusammen aus:
Am 25. Juli 2015 haben der Bezirksturntag und die Turnerjugend auf ihrem Bezirkstag folgende Beschlüsse gefasst und Vorstände gewählt:
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