Nachricht des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration (StMI) zu Online-Trainings per Videokonferenz
Der BLSV hat heute folgende Nachricht aus dem Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (StMI) erhalten:
Grundsätzlich ist der Betrieb und die Nutzung von Sporthallen, Sportplätzen, Fitnessstudios, Tanzschulen und anderen Sportstätten gem. § 10 Abs. 3 Satz 1 der 10. BayIfSMV untersagt.
Hiervon ausgenommen ist die Nutzung sämtlicher Sportstätten zum Zwecke des Online-Trainings per Videokonferenz, unter der Voraussetzung, dass die Sportausübung in der Sportstätte stets alleine durch den Trainer erfolgt und keine weiteren Personen an der Sportausübung vor Ort teilnehmen.