Dr. Bernd Kutter
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Norbert Schad
Silvia Flitsch | silvia.flitsch(at)turngau-iller-donau.de |
Dr. Bernd Kutter | bernd.kutter(at)turngau-iller-donau.de |
Elena Notz | elena.notz(at)turngau-iller-donau.de |
Norbert Schad | norbert.schad(at)turngau-iller-donau.de |
Für bestimmte Veranstaltungen im Turngau Iller-Donau gibt es z.B. zur Anmeldung, für Rückfragen etc. spezielle E-Mail-Adressen.
Veranstaltung | |
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Gaukinderturnfest | gauki(at)turngau-iller-donau.de (für Rückfragen) |
Bayernpokal | bayernpokal.weiblich(at)turngau-iller-donau.de (Meldungen - weibl.) bayernpokal.maennlich(at)turngau-iller-donau.de (Meldungen männl.) |
BTV - Turngau Iller-Donau (Hauptkonto) | BTV - Turngau Iller-Donau (Unterkonto) |
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IBANDE79 7306 1191 0003 3275 31 BICGENODEF1NU1 | IBANDE26 7306 1191 0103 3275 31 BICGENODEF1NU1 |
Werden für eine Veranstaltung im Turngau Iller-Donau Teilnehmergebühren erhoben, so sind diese gemäß der Ausschreibung für diese Veranstaltung innerhalb des angegebenen Zeitraumes zu zahlen. Wird die Zahlungsfrist überschritten (das Geld muss 3 Tage nach Meldeschluss/ Zahlungsfrist auf dem entsprechenden Konto gutgeschrieben sein) , wird - wenn nichts anderes angegeben ist - ein Versäumniszuschlag fällig. Für Meldungen nach Ende der offiziellen Meldefrist wird ebenfalls ein Versäumniszuschlag erhoben. Die Höhe des Versäumniszuschlages regelt folgende Tabelle:
Teilnehmergebühr | Versäumniszuschlag | Stornogebühren | |||||
bis | 5,00 | Euro | 1,00 | Euro | 1,00 | Euro | |
5,01 | - | 9,99 | Euro | 2,00 | Euro | 2,00 | Euro |
10,00 | - | 14,99 | Euro | 3,00 | Euro | 3,00 | Euro |
15,00 | - | 19,99 | Euro | 4,00 | Euro | 4,00 | Euro |
20,00 | - | 49,99 | Euro | 5,00 | Euro | 25 % der TN-Gebühren | |
ab | 50,00 | Euro | 10 % der TN Gebühren | 25 % der TN-Gebühren |
Stornogebühren fallen für gauinterne Lehrgänge (Veranstalter TG Iller-Donau) ab 1 Woche vor Lehrgangs-/ Wettkampfbeginn an (Bsp.: findet ein Wettkampf/ Lehrgang an einem Samstag statt, so fallen die Stornogebühren bei einer Stornierung ab dem Sonntag vor der jeweiligen Veranstaltung an).
Es gilt im Wesentlichen die Finanzordnung des Bayerischen Turnverbandes. In begründeten Fällen kann in gegenseitigem Einverständnis ein niedrigeres/ höheres Honorar ausbezahlt werden.
Mit seiner Unterschrift quittiert die Person, das Honorar erhalten zu haben und/ bzw. bestätigt, die ordnungsmäßige Versteuerung dieses Geldes, beim jeweils zuständigen Finanzamt, zu veranlassen.
Bildungsgutscheine des Turngau Iller-Donau können nur bei Lehrgängen / Ausbildungsveranstaltungen eingelöst werden, bei denen der Turngau Iller-Donau "alleiniger" Veranstalter ist und die Lehrgänge/ Ausbildungsveranstaltungen auch im Turngau Iller-Donau stattfinden.
Für folgende Lehrgänge und Ausbildungsveranstaltungen sind die Bildungsgutscheine des Turngau Iller-Donau nicht gültig:
Bildungsgutschein einlösen:
Sind die TN-Gebühren bar vor Ort zu entrichten, so können die Bildungsgutscheine vor Ort eingelöst werden und nur noch der Diferenzbetrag ist bar zu entrichten. Muss der TN-Betrag auf ein Gau-Konto überwiesen werden, so muss nur der Diferenzbetrag überwiesen werden, im Verwendungszweck ist dabei immer die Gutscheinnummer mit anzugeben. Die eingelösten Gutscheine müssen dann an dem entsprechenden Lehrgang bei der Registrierung abgegeben werden. Ist der TN-Betrag auf ein "Nicht-Gau-Konto" (z.B. Vereinskonto) zu überweisen, muss ebenfalls nur der Differnzbetrag überwiesen werden und im Verwendungszweck ist die Gutscheinnummer anzugeben. Auch in diesem Fall muss der Gutschein am entsprechenden Lehrgang bei der Registrierung abgegeben werden. Der den Lehrgang ausrichtende Verein reicht die eingelösten Gutscheine an den Turngau weiter und verrechnet diese direkt mit dem Turngau.
Grundsätzlich gilt jedoch:
Mit der Meldung zu Wettkämpfen oder Qualifizierungsangeboten im Turngau Iller-Donau erklärt sich der/die Teilnehmer/in bzw. deren Erziehungsberechtigte damit einverstanden, dass persönliche Daten (Verein, Name, Vorname, Jahrgang), Ergebnisse sowie offizielle Fotos und Filmaufnahmen (z. B. auch in Aktion), die im Zusammenhang mit der Teilnahme am Wettkampf/ an einem Lehrgang stehen, für redaktionelle Zwecke auf der Homepage des Turngaues Iller-Donau bzw. in Druckmedien veröffentlicht werden dürfen.
Übernimmt der ausrichtende Verein die Organisation eines LZV-Lehrgangs, so erhält er als Aufwandspauschale einen Ausrichteranteil von 50% des Gewinns (nach Abzug aller Verbindlichkeiten). Die verbleibenden 50% bekommt der Turngau Iller-Donau.
Stand 05/2017
Aktuelle Informationen zu Lehr-gängen, Wettkämpfen, Veranstal-tungen und alles was sonst noch im Turngau passiert.
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